Japanische Verbrauchsteuervorschriften

Die Nationale Steuerbehörde Japans hat eine Überarbeitung der Vorschriften zur Verbrauchsbesteuerung von grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung ab dem 1. Oktober 2015 vorgenommen. In Übereinstimmung mit dieser Überarbeitung wurden die Kriterien für die Bestimmung von Inlands- oder Auslandsgeschäften im Hinblick auf die Erbringung elektronischer Dienste vom Standort des mit der Erbringung solcher Dienste verbundenen Dienstleisters an die „Adresse der Dienstempfänger“ geändert. 

 

Basierend auf der Überarbeitung werden Site-Lizenz- und Werbeverträge für elektronische Dienste, die von der Springer Nature Group bereitgestellt werden, als „Bereitstellung von elektronischen B2B-Diensten (Business-to-Business) “ eingestuft, und der gesamte Auftragswert unterliegt der Verbrauchssteuer.

 

Kunden, die Site License- oder Werbedienste erhalten, müssen den „Reverse Charge-Mechanismus“ verwenden, um die geltende Verbrauchssteuer einzureichen und zu zahlen, mit Ausnahme von Unternehmen, die ihre Steuererklärungen über ein allgemeines Steuersystem mit einer steuerpflichtigen Umsatzquote von weniger als 95% einreichen. Die Verkaufsquote Ihres Unternehmens sollte in Ihrer Organisation bestätigt werden. 

 

Als Übergangsmaßnahme, wenn ein ausländisches Unternehmen elektronische Dienste anbietet, die vor dem 1. Oktober 2015 beginnen, und weiter bis zum 1. Oktober 2015 basierend auf einem Vertrag, der bis zum 31. März 2015 geschlossen wurde, gelten die Vorschriften zur Verbrauchsteuer vor dieser Reform.

 

Weitere Informationen zur Überarbeitung finden Sie auf der Website der National Tax Agency. Wenn Sie Erläuterungen zu den oben genannten Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlichen Steuerbehörden.


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